Änderungen beim Elterngeld für Zwillinge und Mehrlingskinder
Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern ergeben sich durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts Änderungen beim Elterngeld. Das Gericht hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Weiter zum Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend